Autofahren nach dem Schlaganfall ▷ Wege zurück in den Straßenverkehr
In diesem Artikel:
- Was ist die Fahreignung? Was ist die Fahrtauglichkeit?
- Wann darf man nach einem Schlaganfall wieder Auto fahren?
- Wie ist die Rechtslage?
- Wege zurück in den Straßenverkehr
- Das Fahrzeug umrüsten
- Checkliste für Schlaganfall-Patienten
Autofahren ist für viele Menschen ein wichtiger Teil des täglichen Lebens, Ausdruck von persönlicher Freiheit oder schlichtweg die Notwendigkeit, beruflich und privat von A nach B zu kommen. Umso gravierender kann ein Fahrverbot mit den damit verbundenen Einschränkungen der Mobilität, Lebensqualität und Teilhabe empfunden werden.
Besonders belastend ist es, wenn eine Erkrankung zugrunde liegt, die zu dauerhaften körperlichen Einschränkungen und Behinderungen führt und damit auch zu Abhängigkeiten.
Die persönlichen Lebensumstände sollten im sozialen Umfeld und bei der Betreuung und Beratung von Schlaganfall-Betroffenen bereits in der Rehabilitation berücksichtigt werden. Um die Rückkehr in einen selbstbestimmten Alltag zu erleichtern, lohnt es sich, frühzeitig informiert zu sein und Anstrengungen zu unternehmen, die Fahreignung wiederherzustellen.
Bedeutung: Was ist die Fahreignung? Was ist die Fahrtauglichkeit?
Die Begriffe Fahreignung und die umgangssprachliche Bezeichnung Fahrtauglichkeit werden oft synonym verwendet. Fahreignung meint die generelle Befähigung, mit einem Fahrzeug sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Es schließt die körperliche, geistige und charakterliche Eignung ein. Der Begriff Fahrtüchtigkeit beschreibt die situationsbezogene Bereitschaft und Fähigkeit, ein Kfz ordnungsgemäß zu steuern und sicher zu führen. Steht z. B. jemand unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, ist er aktuell nicht fahrtüchtig.
Jede Person ist in erster Linie selbst für die Beurteilung verantwortlich, ob sie auch mit physischen oder psychischen Einschränkungen in der Lage ist, sicher Auto zu fahren, ohne sich und andere Personen im Straßenverkehr zu gefährden. Die Fahreignung müssen alle und insbesondere Menschen mit offensichtlicher Behinderung nachweisen können (z. B. bei Zweifeln in einer Polizeikontrolle oder Ermittlungsverfahren nach einem Verkehrsunfall).
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Folgen von Hirngefäßerkrankungen können dauerhaft sein. Daher sollte eine fachärztliche Untersuchung der Fahreignung veranlasst werden. Am sichersten ist der amtliche Weg.
Wann darf man nach einem Schlaganfall wieder Auto fahren?
Nach einem Schlaganfall stellen sich Menschen früher oder später Fragen, ob sie wieder Auto fahren dürfen oder können und unter welchen Voraussetzungen:
- Schaffe ich es, wieder sicher Auto zu fahren?
- Ist ein Fahrverbot vom Arzt rechtlich bindend?
- Verliere ich deswegen meinen Führerschein?
- Wann ist es erlaubt, wieder Auto zu fahren?
- Was ist, wenn ich einen erneuten Schlaganfall erleide?
Ob und wann jemand nach einem Schlaganfall wieder fahrtüchtig ist, ist von Fall zu Fall verschieden. Es hängt von der Schwere der Einschränkungen, den Risiken durch die Erkrankungsfolgen und den individuellen Kompensationsmöglichkeiten ab.
Die medizinische Entscheidung, ob und wann eine Fahreignung vorliegt, kann daher nur individuell für jeden Einzelfall getroffen werden. Die Konsequenzen und die zu empfehlenden Maßnahmen sind mit den Betroffenen und möglichst auch mit den Angehörigen abzuwägen.
Medizinische Ausgangslage
Direkt nach einem Schlaganfall besteht meist zumindest vorübergehend keine Fahreignung. Es gibt keine allgemein festgelegte Dauer für eine Karenzzeit. Die Verläufe sind von Mensch zu Mensch verschieden und die neurologischen Folgen wirken sich unterschiedlich aus. Folgende Einschränkungen können sich negativ auf die Fahreignung auswirken:
- Körperlich bedingte Einschränkungen wie eine Lähmung (Hemiparese), Spastik oder Gefühlsstörung eines Armes oder Beines und Sehstörungen wie Gesichtsfeldausfälle.
- Ebenso können sich Einschränkungen von kognitiven Fähigkeiten negativ auf die Fahreignung auswirken. Etwa durch Orientierungsprobleme, Schwierigkeiten mit geteilter Aufmerksamkeit, Konzentrationsstörungen, Defizite in der Problembewältigung, Handlungsplanung und im Verknüpfen mit logischen Abfolgen von Aktivitäten.
- Persönlichkeitsveränderungen können mit einem mangelnden Krankheits- und Gefährdungsbewusstsein oder fehlender Einsichtsfähigkeit verbunden sein. Das kann sich z. B. negativ auswirken auf das Erkennen und Einhalten von Regeln.
- Auch Schwindel und Kopfschmerzen können das Fahrverhalten beeinträchtigen.
Eine Aphasie schränkt fahrrelevante Fähigkeiten in der Regel nicht ein, jedoch ist das Auftreten durch einen Schlaganfall häufig mit kognitiven Störungen verbunden.
Neben den Schlaganfall-Folgen können auch andere Faktoren die Fahreignung herabsetzen:
- Die Einnahme von bestimmten Medikamenten kann sich unter anderem auf die Reaktionsgeschwindigkeit und Konzentrationsfähigkeit auswirken.
- Bei Epilepsie kann es bei jedem Anfall zum plötzlichen Kontrollverlust kommen. Beim ersten Mal ist ärztlich zu beurteilen, wie lange auf Autofahren verzichtet werden muss, ebenso gelten beim Absetzen von Medikamenten gesetzliche Sperrfristen.
- Begleitende Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie ein instabiler oder schlecht eingestellter Bluthochdruck und Diabetes stellen ein erhöhtes Risiko dar.
Wann sprechen keine medizinischen Einwände mehr gegen eine Fahreignung?
Generell ist eine Fahreignung erst wieder gegeben, wenn ein Schlaganfall-Rezidiv oder eine fortschreitende Verschlechterung der ursächlichen Erkrankung wenig wahrscheinlich ist. In anderen Worten darf jemand dann wieder einen Pkw führen, wenn kein signifikant erhöhtes Rückfallrisiko und damit verbundenes Gefährdungspotenzial mehr besteht.
Beispiel Transitorisch ischämischen Attacke (TIA)
Bei einer TIA handelt es sich um vorübergehende, umschriebene Durchblutungsstörungen, die kurzzeitig zu Symptomen wie bei einem Schlaganfall führen können. Üblicherweise verschwinden die Erscheinungen bereits innerhalb von einer Stunde wieder (z. B. plötzliche schmerzlose Schwäche einer Hand).
Ein solches Ereignis an sich hinterlässt zwar keinen dauerhaften Schaden, jedoch beruhen die TIA und ein ischämischer Schlaganfall (Hirninfarkt) auf denselben Ursachen. Eine TIA kann sogar ein “Frühwarnzeichen” oder Vorbote eines drohenden Hirninfarkts sein.
Das Risiko für ein Rezidiv ist nach einer TIA in den ersten Tagen am höchsten, aber auch noch in den ersten drei Monaten sehr hoch. Darin ist die Fahrkarenz begründet.
Bei der Begutachtung der Fahreignung fließen nicht nur die Art und das Ausmaß eines einmaligen Ereignisses ein, sondern auch bestehende kardiovaskuläre Risikofaktoren und ihre Auswirkungen auf die Prognose. Dazu gibt es Empfehlungen der Fachgesellschaften.6
Des Weiteren werden individuelle Fähigkeiten zur Kompensation berücksichtigt. Hier spielen Erfahrung, erlernte Routinen und ein verantwortungsbewusstes Verhalten eine Rolle. Das kann sich wiederum positiv auf die medizinische Einschätzung und Karenzzeit auswirken.
Wenn Schlaganfall-Betroffene eine Erlaubnis zur Fahrgast- und Personenbeförderung haben, Busse oder auch LKW fahren, besteht im Regelfall keine Fahreignung mehr für diese Fahrzeuggruppe.1 Der Grund ist, dass sowohl ein Hirninfarkt als auch eine Hirnblutung mit Leistungsdefiziten und/oder Rückfallrisiken verbunden sind und die Belastung unzumutbar ist. Jedoch dürfen im Einzelfall nach medizinischer Beurteilung auch Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer wieder hinters Steuer.
Wie ist die Rechtslage?
In Deutschland besteht keine Meldepflicht für den Schlaganfall und andere Erkrankungen, die die Fahreignung einschränken – weder für Betroffene noch für Behandelnde.2 Der Führerschein wird also nicht einfach von der Behörde eingezogen und er muss nach einer Erkrankung, die zur Fahruntauglichkeit führt, auch nicht automatisch abgegeben werden.
Allerdings ist gesetzlich geregelt, dass jede Person, die Auto fährt, selbst Verantwortung für die Teilnahme am Straßenverkehr trägt.3 Und behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, über Einschränkungen, Risiken und Gefahren des Autofahrens nach einem Schlaganfall aufzuklären. Dies ist in der Patientenakte zu dokumentieren.
Die Überprüfung und Beurteilung der Fahreignung erfolgt nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Paragraf 2 Abs. 1 sagt aus, dass eine persönliche Vorsorgepflicht besteht, sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu gewährleisten, um sich und andere nicht zu gefährden.
Wie Schlaganfall-Betroffene mit Einschränkungen dafür verantwortungsbewusst Sorge tragen, ist ihnen überlassen. Sei es z. B. durch Hilfsmittel oder geeignete und zulässige Fahrzeug-Einrichtungen. Schon aus diesem Grund empfiehlt sich zu gegebener Zeit nach ärztlicher Rücksprache eine aussagekräftige verkehrsmedizinische Beurteilung.
Dafür gelten die “Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung”, welche durch die Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht werden (www.bast.de):
- Hier sind die Grundsätze zur Durchführung der Begutachtung und Untersuchungen festgelegt. Es sind normative Richtlinien, von denen begründet abgewichen werden darf.
- Für ausgewählte Krankheiten sind Regelfälle und Richtwerte beschrieben, unter welchen Umständen eine Fahreignung besteht und wie Risiken zu bewerten sind.
Was passiert, wenn man trotzdem Auto fährt?
Wenn eine Krankheit zur Verkehrsuntüchtigkeit führt oder führen kann, ist die Person wegen körperlichen Mangels nicht mehr ohne Weiteres befähigt, ein Fahrzeug zu führen.
Wird ein Fahrzeug entgegen einer ärztlichen Empfehlung bewegt oder ist gar ein Unfall passiert, kann der Gesundheitszustand Gegenstand einer Überprüfung werden. Die Konsequenzen können im strafrechtlichen und privatrechtlichen Bereich, aber auch versicherungs-/haftungsrechtlich relevant werden. In dessen Folge kann sogar der Versicherungsschutz verloren gehen, da vorsätzlich und widerrechtlich gehandelt wurde.4
Daher wird die Fahrtüchtigkeit zum eigenen Schutz und auch zum Schutz der Umgebung überprüft.
Wege zurück in den Straßenverkehr
Meldung bei der Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle
Dieser Weg ist vor allem zu empfehlen, wenn der Führerschein für eine Berufsausübung benötigt wird. Liegt eine Fahreignung wieder vor, wird diese offiziell bestätigt, auch wenn eine vorübergehend eingeschränkte Fahreignung vorliegt. Das trägt dazu bei, die persönliche Sicherheit zu erhöhen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug beruflich oder privat genutzt wird.4
Das Vorgehen ist wie folgt:
- Der Führerscheinstelle wird die Schlaganfall-Erkrankung durch die betroffene Person gemeldet
- Ein verkehrsmedizinisches Gutachten und Nachweis neuropsychologischer Befunde wird innerhalb einer von der Führerscheinstelle vorgegebenen Frist vorgelegt
- Der Nachweis einer psychologischen Fahrprobe wird erbracht, mit technischem Gutachten bei medizinischen Bedenken aufgrund körperlicher Einschränkungen
Ein verkehrsmedizinisches Gutachten kann von Amts- und Fachärzten wie Neurologen mit spezieller Qualifikation, Betriebs-, Arbeits- oder Rechtsmedizinern ausgestellt werden.
Auch sogenannte “MPU-Stellen” erstellen anerkannte Gutachten, “MPU” steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung.
Dazu kann auch eine augenärztliche Untersuchung gehören, um eine Sehschwäche, Gesichtsfeldausfälle oder andere Sehstörungen hinsichtlich der Fahreignung zu beurteilen.
Wichtig ist, dass das Gutachten zu einem prognostisch günstigen Zeitpunkt erstellt wird, nachdem eine Reha-Behandlung erfolgt ist oder therapeutische Maßnahmen ergriffen wurden. Denn meistens verbessert und stabilisiert sich der Gesundheitszustand und die Chancen für das Wiedererlangen der Fahrtauglichkeit erhöhen sich.
Vorbereitung auf das Autofahren in der Reha, Ergotherapie und Simulator-Training
In der Rehabilitation und insbesondere in der Ergotherapie stehen Interventionen im Fokus, die auf die größtmögliche Selbstständigkeit für den Wiedereinstieg in den Alltag und Beruf abzielen. Dazu gehört auch, bei behinderungsbedingten körperlichen Einschränkungen ggf. alternative Möglichkeiten der Mobilität zur selbstbestimmten Teilhabe zu erarbeiten.
Ergotherapie mit Schwerpunkt auf Fahrtraining richtet sich nach den physiologischen Anforderungen, Fertigkeiten und Kompetenzerfordernissen, auf die es ankommt, damit Menschen wieder aktiv und sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Grundlage ist eine umfassende Anamnese und Befundung fahrrelevanter motorischer Fähigkeiten und die Planung, wie Fähigkeiten zum Autofahren gezielt gefördert und trainiert werden können.
Während der Fahrrehabilitation kann etwa das Einüben neuer Abläufe und komplexer Bewegungsmuster beim Ein- und Aussteigen mit einem Übungsfahrzeug erfolgen. Das praktische Erproben kann mit autofahr-ähnlichen Situationen nachgestellt werden. Ebenso der Umgang mit Hilfsmitteln und das Koordinieren von Abläufen beim Transportieren.
Neben allgemeinem kognitivem Training können zudem spezifische Hirnleistungstests und Trainings je nach Ergebnis der neuropsychologischen Eingangsdiagnostik erfolgen. Manche Reha-Kliniken verfügen sogar über einen Fahrsimulator. So kann während des Aufenthaltes ein Simulator-Training absolviert werden, um die Fahrfähigkeit auszutesten und zu trainieren.
Nicht alle Betroffenen profitieren von einem Simulator-Training. Die Studienlage ist hierzu noch dürftig, da die Wirksamkeit der Fahrrehabilitation durch Ergotherapie, kognitives Training und/oder Simulator-Training bislang kaum untersucht wurde. Es gibt Hinweise7 und Beobachtungen aus der eigenen Praxis, dass das Simulator-Training das Autofahren nach einem Schlaganfall unterstützen und trainieren kann. Das könnte die Wahrscheinlichkeit erhöhen, die offizielle Fahrprüfung zu bestehen. Daher ist weitere Forschung sinnvoll.
Ein Fahreignungsgutachten klärt Fragen zu medizinischen Inhalten:6
- Bestehen fahrrelevante Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit?
- Handelt es sich um einen stabilen Zustand oder ist mit einer Verschlechterung zu rechnen?
- Besteht ein erhöhtes Rückfallrisiko oder Gefährdungspotential für plötzlichen Kontrollverlust?
- Besteht eine mangelnde Kritik-, Einsichts- oder Urteilsfähigkeit?
- Gibt es ausreichend Kompensationsmöglichkeiten durch zum Beispiel vorhandene Erfahrung oder Hilfsmittel?
Eine verkehrsmedizinische Beurteilung bezieht zur Ursachenklärung und Prognose ein:
- Anamnese (medizinische Vorgeschichte) und Diagnosen
- aktuelle körperliche Untersuchung
- Labor-, Funktions- und Radiologie-Diagnostik
- Gefäßultraschall, ggf. EKG
- Bildgebende Befunde (z. B. Schädel-CT/MRT)
- neuropsychologische Tests
- augenärztlicher Befund
- Herzkreislauf- und andere Vorerkrankungen
- Rückfallrisiken und Gefährdungspotenzial
- Funktionelles Leistungsvermögen
- Einfluss der Medikation
- Stellungnahme zur Fahreignung
Medizinisch-psychologische Untersuchung
Die medizinisch-psychologische Untersuchung beinhaltet eine ärztliche Untersuchung, eine neuropsychologische Testung und ein Gespräch mit dem Psychologen.4
Bei der neuropsychologischen Testung werden vor allem die Reaktionsfähigkeit und Konzentrationsfähigkeit getestet. Auch die Fähigkeiten zur Orientierung, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit unter simuliertem Stress werden untersucht und gehen in das Gutachten ein. Bei den Tests wird beispielsweise darauf geachtet, wie die Person auf unterschiedliche Situationen reagiert, Anforderungen versteht und umsetzen kann. Außerdem wird die Reaktionszeit gemessen.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist ansonsten vor allem dann angebracht, wenn es um psychische Auffälligkeiten geht – beispielsweise das vermehrte Fahren mit hoher Geschwindigkeit oder unter Alkoholeinfluss.
Neben der Eigenanamnese ist es manchmal nötig, eine Fremdanamnese durchzuführen und Angehörige einzubeziehen. So ist bei Bedarf gezielt nach Fahrfehlern oder Zeichen von Unsicherheit im Straßenverkehr, stattgehabten Beinaheunfällen, Bagatellschäden und größeren Unfällen zu fragen. Weiterhin lassen sich aus Angaben, wie viel jemand pro Jahr fährt und wie auf bestimmte Situationen reagiert wird, Hinweise auf das Fahrverhalten entnehmen, auch hinsichtlich erlernter Kompensations- und Vermeidungsstrategien. Diese sollten unter Realbedingungen beobachtet und beurteilt werden.
Dann kann zusätzlich eine Fahrverhaltensbeobachtung in Erwägung gezogen werden, um zu untersuchen, inwieweit die angepassten Fähigkeiten funktional für die Fahreignung sind. Dabei wird überprüft, ob durch den Schlaganfall entstandenen Schwächen durch vorhandene Erfahrung und Routine ausgeglichen werden können.
Das kann zum Beispiel bei Schlaganfall-Betroffenen mit einer Aphasie der Fall sein, wenn sich in der neuropsychologischen Testung auffällige Ergebnisse zeigen. Nicht immer sind dafür kognitive Probleme ursächlich. Es kann auch am eingeschränkten Sprachverständnis liegen, das sich eher bei Aufgaben zeigt, die mit dem Lesen von Texten verbunden sind. Die Betroffenen brauchen oft auch mehr Zeit, um Gedanken und Worte auszuformulieren.
Fahrprobe / Fahrverhaltensprobe
Nach den verschiedenen Schritten der Gutachtenerstellung kann eine Fahrverhaltensprobe erfolgen. Diese ist vor allem dann angezeigt, wenn von medizinischer Seite oder wegen geringer Punktwerte in neuropsychologischen Tests nicht klar gesagt werden kann, ob eine Fahreignung vorliegt oder nicht. Sie kann auch auf Eigeninitiative veranlasst werden.
Die Fahrprobe ist als vorläufige Eignungsbegutachtung zu sehen und bietet auch die Chance, sich auf die amtliche Prüfung vorzubereiten, das Fahrverhalten einzuschätzen und bei Bedarf zu trainieren. Die Beobachtungsfahrt kann bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden, nur die Frist der Führerscheinstelle ist einzuhalten oder zu verlängern.
Eine Fahrverhaltensprobe kann grundsätzlich in allen Fahrschulen erfolgen. Allerdings ist zu empfehlen, eine Fahrschule aufzusuchen, die sich mit Behinderungen und bestenfalls auch speziell mit neurologischen/neuropsychologischen Folgen nach einem Schlaganfall auskennt.
Spezialisierte Prüferinnen und Prüfer können dann als amtlich anerkannte Sachverständige anhand der Fahrprobe und des medizinischen Gutachtens beurteilen, welche Hilfsmittel oder Veränderungen am Fahrzeug benötigt werden.
Qualifizierte Fahrschulen bieten Beratung bei Fragen rund um den Führerschein, Unterstützung bei der Begutachtung und Anträgen an zuständige Kostenträger sowie bei technischen Kraftfahrzeughilfen.
Die Fahrverhaltensbeobachtung wird in einer 60–90-minütigen Fahrstunde durchgeführt. Dabei wird zum Beispiel auf Folgendes geachtet:
- Ist die volle Konzentration gewährleistet?
- Bestehen Probleme in der Aufmerksamkeit?
- Wird die Spur eingehalten, der Spurwechsel angekündigt?
- Wird der angemessene Abstand eingehalten?
- Wird die Geschwindigkeit häufig überschritten?
- Wird das Fahrverhalten situationsbezogen angepasst?
- Können alle Steuerelemente sicher bedient werden?
Fahrtraining auf freiwilliger Basis: Wer unabhängig von der Gutachtenerstellung das Fahren verbessern und sich sicherer fühlen will, kann zusätzlich Fahrstunden absolvieren.
Behördliche Überprüfung
Wenn alle Gutachten vorhanden sind, können diese bei der Führerscheinstelle abgegeben werden. Hier wird eine amtliche Überprüfung durchgeführt. Das hat den Vorteil, dass die Bestätigung der Fahreignung hinterher nicht mehr infrage gestellt wird. Auch bei Verkehrskontrollen sind Sie auf der sicheren Seite.
Einen nicht amtlichen Weg einschlagen
Alternativ ist der nicht amtliche Weg möglich.
Folgende Atteste sind dafür notwendig:
- verkehrsmedizinisches Gutachten
- neuropsychologisches Gutachten
- augenärztliches Gutachten
Das Fahrzeug umrüsten
Bei einer dauerhaften körperlichen Behinderung besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug umrüsten zu lassen. Dafür ist neben dem medizinischen Gutachten und der Fahrprobe zusätzlich ein technisches Gutachten vorzuweisen.
Eine Fahrzeugumrüstung kann beispielsweise erforderlich sein, wenn der linke Arm aufgrund einer Lähmung nicht mehr voll funktionsfähig bewegt werden kann. Voraussetzung ist, dass die notwendigen Funktionen weiterhin mit der rechten Hand und dem rechten Arm bedient werden können. Es gibt Zusatzausrüstungen wie einen Lenkrad-Drehknauf oder/und Erleichterungen mittels Multifunktions-Drehknopf, mit dem Blinker, Hupe, Licht und Scheibenwischer zu bedienen sind, ohne dass das Lenkrad losgelassen werden muss.
Für einen erleichterten Ein- und Ausstieg gibt es folgende Möglichkeiten, die eingebaut werden können:
- Umsetzhilfe (eine zusätzliche Sitzfläche, die den Abstand zwischen Schwelle und Sitz verringert)
- Schwenksitz (ein Sitz, den man zum Einstieg hindrehen kann)
- Hubsitz (Dieser Sitz lässt sich komplett aus dem Auto herausfahren)
- Personenlift (ein Hebegurt, der die betroffene Person ins Auto befördert)
Weitere ausgewählte Beispiele zur Fahrzeugumrüstung sind:
Wenn die Beine beeinträchtigt sind, gibt es die Möglichkeit einer manuellen Bedienung des Fahrzeugs mit Handgas und Handbremse, jedoch nur bei Autos mit Automatikgetriebe.
Vergleichbar gibt es elektronische Lenkhilfen, Joystick-Lenksysteme oder Fußlenksysteme, die das Fahren mit speziellen Beeinträchtigungen möglich machen.
Abdunklungen sind Zusatzausstattungen oder Umbauten, die aufgrund einer Behinderung durchgeführt werden können, damit sich Betroffene beispielsweise unterwegs ungestört im Auto umziehen können.
Wichtig ist, dass Veränderungen am Auto unbedingt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, um bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung in Haftungsfragen zu vermeiden. Es besteht gelegentlich auch die Möglichkeit, ein bereits umgebautes Auto zu erwerben, wenn die Gegebenheiten für die personenspezifischen Anforderungen passen und dies gutachterlich bestätigt wird.
Gutachten zur Fahreignung und zum Führen eines Kfz
Damit der Autoumbau auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der betroffenen Person zugeschnitten werden kann, sind folgende Gutachten nach Fahrerlaubnisverordnung (§ 11 FeV) notwendig:
- Medizinisches Gutachten durch Amts-, Facharzt oder MPU (§ 11 FeV Abs. 2)
- Eignungsgutachten durch Sachverständigen des TÜV/DEKRA (§ 11 FeV Abs. 4)
Unter welchen Bedingungen sind Förderungen oder Zuschüsse zu erwarten?
Wenn folgende Voraussetzungen bei der betroffenen Person erfüllt sind, stehen die Chancen für eine Förderung oder einen Zuschuss gut:
- Eine voraussichtlich dauerhafte Behinderung liegt vor (über sechs Monate hinausgehend, Grad der Behinderung meist 100 und Merkzeichen aG).
- Die Person ist in der Lage, selbst Auto zu fahren (dies ist oft durch ein Gutachten der Fahrerlaubnisverordnung zu bestätigen), oder muss gewährleisten, dass jemand anderes für sie fährt.
- Das Fahrzeug wird nicht nur vorübergehend benötigt, sondern für den Weg zur Arbeit (oder zum Ausbildungsort).
- Es liegt mindestens eine teilweise Erwerbsfähigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis vor. Minijobs gelten demnach nicht.
Es gibt Unternehmen, die sich auf den Fahrzeugumbau spezialisiert haben.
Voraussetzungen für Zuschüsse zu einem Neuwagen:
- Größe und Ausstattung müssen behindertengerecht sein, und – falls erforderlich – mit verhältnismäßig geringem Aufwand entsprechend umgebaut werden können.
- Falls ein Gebrauchtwagen gekauft wird, darf dessen Wert nicht unter 50 Prozent des Neuwerts liegen.
Wer fördert den behindertengerechten Autoumbau?
Für Menschen, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, sind die jeweiligen Rehabilitationsträger zuständig. Zuschüsse bzw. Kostenübernahmen sind im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe für folgende Zwecke möglich:
- zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges
- zum behinderungsgerechten Umbau / Zusatzausstattungen
- und zum Erwerb einer Fahrerlaubnis/des Führerscheins
Die Unterstützungsleistungen fallen unter den Bereich der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) § 20 „Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes“ und „Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation“, der sogenannten Kraftfahrzeughilfe-Verordnung – KfzHV.
In den meisten Fällen kommt die Deutsche Rentenversicherung als Leistungsträger infrage. Nämlich dann, wenn die betroffene Person noch in einem Arbeitsverhältnis steht (auch weniger als 100 Prozent) und mehr als 15 Arbeitsjahre Beiträge eingezahlt hat.
Bis zu einer Einkommensgrenze zahlt die Rentenkasse – je nach Nettoeinkommen – bis zu 9500 € Zuschuss für ein neues Auto. Zudem gibt es die Förderung für alle Umbauten, die aufgrund der Behinderung nötig werden. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (“außergewöhnlich gehbehindert”) und ein GdB von 100.
Unter Umständen übernimmt auch die Agentur für Arbeit anteilige Kosten, wenn jemand noch keine 15 Arbeitsjahre vorweisen kann und ein eigenes Fahrzeug bzw. der Führerschein für die Aufnahme einer Berufstätigkeit oder Berufsausbildung nötig ist.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig, wenn die Behinderung durch den Schlaganfall Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls ist (z. B. bei traumatisch bedingter Hirnblutung oder Dissektion der Halsgefäße) oder im Rahmen einer Berufskrankheit.
Für Selbstständige, freiberuflich Tätige und Beamte ist das Integrationsamt zuständig.
Berentete Menschen wenden sich alternativ an das Sozialamt. Allerdings ist es auch in diesen Fällen erforderlich, dass eine Tätigkeit (z. B. Minijob, Ehrenamt) ausgeführt wird, durch die man auf das Fahrzeug angewiesen ist. Die Höhe der Förderungen entsprechen in etwa denen der Rentenkasse.
Wie ist die Kraftfahrzeughilfe zu beantragen?
Die folgende Anleitung führt Schritt für Schritt zum Antrag der KfZ-Hilfe bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und gilt für erwerbstätige Menschen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen:
- Schritt: Ärztliches Attest
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches die zugrundeliegende Gesundheitsstörung bescheinigt, z. B. Gefühlsstörungen in den Beinen. - Schritt: Antrag bei der Rentenversicherung
Als Nächstes ist das DRV-eigene Formular zur Beantragung von KfZ-Hilfe auszufüllen. - Schritt: Bescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen
Für den Arbeitgeber gibt es ebenso einen Antrag der Rentenversicherung zum Ausfüllen. - Schritt: Anträge und Anhänge zur Rentenversicherung schicken
Die Anträge sind mit folgenden Anhängen an die Rentenversicherung zu schicken:
- Führerscheinkopie
- evtl. ein Angebot für das Wunschfahrzeug
- Schwerbehindertenausweis
- alle ärztlichen Atteste, die einen Bezug zur jeweiligen Behinderung haben
Für die anderen Rehabilitations- und Sozialleistungsträger (siehe oben) gelten andere Formulare, die auf den Internetseiten und vor Ort in den Beratungsstellen erhältlich sind.
Weitere Zuschüsse und Ersparnisse
Bei einigen Automarken/Herstellern bekommen Schwerbehinderte beim Autokauf einen Neuwagen-Rabatt zwischen 15 und 37 Prozent. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis (und je nach Autohändler verschiedene Merkzeichen) sowie die Fahrzeugzulassung auf die betroffene Person.
Zusätzlich gibt es bei bestimmten Notlagen die Möglichkeit von Zuschüssen über Stiftungen.
Überdies rechtfertigt der erkrankungsbedingte finanzielle Mehraufwand eine höhere steuerliche Erleichterung. Wer Einkommen zu versteuern hat, kann den Mehraufwand daher in der Steuererklärung (auch nachträglich) geltend machen als “außergewöhnliche Belastungen”.
Betroffene können außerdem bei der Kfz-Steuer sparen und beim Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Kfz-Steuer (bzw. Teilerlass) stellen, wenn das Auto der betroffenen Person zugelassen ist. Voraussetzung ist auch hier wieder ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G bzw. aG, H und BL.
Kosten4
- medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): 250 – 400 Euro
- technische Begutachtung: bis zu 200 Euro
- fachärztliches Gutachten: bis zu 700 Euro
- Umschreiben des Führerscheins: 25 Euro
- neuropsychologisches Gutachten: mind. 150 Euro
- Fahrprobe: bis zu 300 Euro
- Fahrstunde: Kosten abhängig von der Anzahl
Checkliste für Schlaganfall-Betroffene: Zurück in den Straßenverkehr
- Melden Sie Ihre Schlaganfall-Erkrankung an die Führerscheinstelle (freiwillig).
- Lassen Sie ein fachärztliches Gutachten zur Fahreignung erstellen (z. B. durch einen Neurologen mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation)
- Lassen Sie im Rahmen des Gutachtens eine neuropsychologische Testung und ggf. augenärztliche Untersuchung durchführen
- Absolvieren Sie bei Bedarf eine Fahrprobe oder/und Fahrstunden bei einer qualifizierten Fahrschule für Menschen mit Behinderung
- Lassen Sie ggf. Ihr Fahrzeug behindertengerecht umrüsten und durch Prüforganisationen wie den TÜV oder die DEKRA abnehmen.
- Lassen Sie im Führerschein etwaige Eintragungen wie Auflagen und Einschränkungen der Fahreignung von der Verwaltungsbehörde vornehmen.
Wichtig
Beauftragen Sie Umbaumaßnahmen erst, wenn Sie einen Nachweis über Ihre Fahreignung haben und Ihnen eine Kostenübernahmeerklärung für Kraftfahrzeughilfe des Kostenträgers vorliegt. Nur dann kann ein Anspruch auf Kostenerstattung bzw. -zuschuss geltend gemacht werden. Zudem müssen im Gutachten sämtliche Angaben zu ggf. notwendigen Umbauten im Fahrzeug vermerkt sein.
Generell gilt für alle unterstützenden Leistungen zur Teilhabe im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung: Sie sind VOR Beauftragung und Inanspruchnahme beim zuständigen Kostenträger zu beantragen. Am besten reichen Sie den Kostenvoranschlag direkt mit ein.
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Autorin
Dr. med. Karin Kelle-Herfurth, MHBA ist selbständige Beraterin in Hamburg. Sie begleitet Solo-Selbständige und Menschen in Führung nach Krankheit in der Neuausrichtung und berät zu gesunder Lebens- und Unternehmensführung. Als Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin liegt ihr Fokus in der Prävention und beruflichen Rehabilitation. Dies verknüpft sie als Gesundheitsökonomin mit dem Blick auf neue Arbeitskonzepte und Organisationsstrukturen im digitalen Zeitalter. [mehr]
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Quellen
- Allgemeinarzt Online – Fahreignung nach dem Schlaganfall – URL: https://www.allgemeinarzt-online.de/archiv/a/fahreignung-nach-schlaganfall-1806837
- Waldmüller, Regina: Fahreignung nach erworbener Hirnschädigung, Vortrag, Ingolstadt, März 2015
- Fahrerlaubnisverordnung § 2 – URL: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/index.html
- Deutsche Schlaganfall Hilfe – Autofahren nach Schlaganfall – URL: https://www.schlaganfall-hilfe.de/fileadmin/files/SDSH/Medien-_und_Warenkorb/autofahren_nach_schlaganfall.pdf
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr – URL: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/index.html
- Fahreignung bei Hirngefäßerkrankungen – Positionspapier – Autoren: P. Marx, G.F. Hamann, O. Busse, Th. Mokrusch, H. Niemann, H. Vatter, B. Widder – URL: https://www.dgnr.de/images/pdf/181109_Positionspapier_Fahreignung_bei_Hirngefaesserkrankungen.pdf
- Muss nach einem Schlaganfall ein Simulatortraining absolviert werden um die Fahrfähigkeit zu behalten oder reicht ein allgemeines kognitives Training? – Autorin: Andrea Rüttimann – URL: https://www.zhaw.ch/storage/gesundheit/institute-zentren/ier/weiterbildung/cat-cas-bp-in-ergotherapie-simulatortraining-z-erhalt-fahrf%C3%A4higkeit-n-schlaganfall.pdf
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