Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ▷ § 40 SGB XI
In diesem Artikel:
- Voraussetzungen
- Wie viel zahlt die Pflegekasse?
- Unterstützung vom Sozialamt
- Welche Maßnahmen werden bezuschusst?
- Zuschuss von der KfW-Bank
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollen dazu dienen, dass pflegebedürftige Menschen weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Beispiele für solche Maßnahmen sind der Einbau eines Patientenlifts, eines Treppenlifts oder einer bodengleichen Dusche.
Voraussetzungen
Um wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen zu können, muss die betroffene Person mindestens Pflegegrad 1 haben. Außerdem muss die Maßnahme einen der folgenden Punkte erfüllen:
- Die Maßnahme ermöglicht die häusliche Pflege.
- Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege erheblich.
- Durch die Maßnahme wird eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt.
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse unterstützt den Umbau mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, können die Zuschüsse addiert werden. Ein Ehepaar, bei dem beide Partner pflegebedürftig sind, erhält beispielsweise 8.000 Euro pro Maßnahme.
Insgesamt ist der Zuschuss jedoch auf 16.000 Euro pro Maßnahme begrenzt. Leben also beispielsweise fünf Pflegebedürftige zusammen, erhalten sie von der Pflegekasse nicht 20.000 Euro, sondern nur 16.000 Euro pro Maßnahme.1
Tipp: Als “eine Maßnahme” gelten alle Maßnahmen, die gleichzeitig beantragt werden. Wenn also einzelne Maßnahmen noch warten können, kann es sinnvoll sein, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu beantragen, um erneut Zuschüsse von der Pflegekasse zu erhalten.2
Unterstützung durch das Sozialamt
Die Kosten, die über die Leistungen der Pflegekassen hinausgehen, müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
Sind sie dazu nicht in der Lage, können sie Unterstützung durch das Sozialamt nach § 64e SGB XII beantragen. Das Sozialamt prüft die finanzielle Situation des Antragstellers und übernimmt gegebenenfalls den Eigenanteil.3
Welche Maßnahmen werden bezuschusst?
Umbau der eigenen Wohnung
Umbaumaßnahmen, die die Wohnung des Pflegebedürftigen barrierefreier machen, werden von der Pflegekasse unterstützt. Dazu gehört zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder einer bodengleichen Dusche. Aber auch die Verbreiterung einer Tür oder die Beseitigung von Türschwellen kann von der Pflegekasse unterstützt werden.
Dieser Onlinekurs erklärt Ihnen in 12 kompakten Modulen alles, was Sie jetzt wissen müssen.
Umbau einer gemieteten Wohnung
Auch wenn der Pflegebedürftige in einer Mietwohnung lebt, wird ein Umbau von der Kasse unterstützt. Den Eigenanteil muss er selbst tragen. Der Vermieter ist nach § 554 BGB grundsätzlich verpflichtet, den Umbau zu gestatten, es sei denn, die bauliche Veränderung ist dem Vermieter auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters nicht zuzumuten. Der Vermieter kann auch eine Sicherheit dafür verlangen, dass der Umbau nach dem Auszug des Pflegebedürftigen wieder rückgängig gemacht wird.4
Umzug in eine geeignetere Wohnung
Auch der Umzug in eine andere Wohnung kann von der Pflegekasse bezuschusst werden, wenn dadurch die häusliche Pflege erleichtert und dauerhaft sichergestellt wird.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn die neue Wohnung barrierefrei ist oder näher bei den pflegenden Angehörigen liegt. Auch der Umzug in eine Senioren-WG oder an einen Ort mit besseren Versorgungsmöglichkeiten wird unterstützt.5
In jedem Fall sollte jedoch vor Beginn der Umbaumaßnahmen die Kostenübernahme durch die Pflegekasse geklärt werden.
Zuschuss von der KfW-Bank (455-B)
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur Förderung durch die Pflegekasse eine Förderung durch die KfW-Bank zu erhalten. Gefördert werden unter anderem Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung oder der Umbau zum “Standard Altersgerechten Haus”.6
Sie haben eine Frage zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen oder zu anderen Pflegeleistungen? Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen und Angehörigen in unserem Forum aus.
Dieser Onlinekurs erklärt Ihnen in 12 kompakten Modulen alles, was Sie jetzt wissen müssen.
Artikel erstmalig veröffentlicht am: - Nächste geplante Aktualisierung am:
Autor
unter Mitarbeit von stud. med. Katharina Püchner
Dr. med. Jürgen Kunz ist niedergelassener Facharzt für Neurologie am Neurozentrum Ravensburg. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Behandlung von Patienten nach einem Schlaganfall. Bei der Behandlung eines Schlaganfalls ist für ihn die sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und Therapeuten sehr wichtig. [mehr]
Sie erhalten von uns regelmäßig und kostenlos aktuelle Informationen rund um den Schlaganfall.
Quellen
- § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Herausgeber: Bundesamt für Justiz – URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Das zahlt die Pflegeversicherung – Herausgeber: Pflege.de – URL: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/wohnraumanpassung/
- § 64e Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes – Herausgeber: Bundesamt für Justiz – URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__64e.html
- § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz – Herausgeber: Bundesamt für Justiz – URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- Umzugskostenzuschuss – Herausgeber: Familiara – URL: https://www.familiara.de/produkte/umzugskostenzuschuss/
- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss – Herausgeber: KfW Bank aus Verantwortung – URL: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/