Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ▷ § 40 SGB XI
In diesem Artikel:
- Voraussetzungen
- Wie viel zahlt die Pflegekasse?
- Unterstützung vom Sozialamt
- Welche Maßnahmen werden bezuschusst?
- Zuschuss von der KfW-Bank
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollen dazu dienen, dass es den pflegebedürftigen Menschen ermöglicht wird, weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Zu solchen Maßnahmen gehört beispielsweise das Einbauen eines Patienten-Lifters, eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche.
Voraussetzungen
Um wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen zu können, muss der oder die Betroffene mindestens einen Pflegegrad 1 haben. Außerdem muss einer der folgenden Punkte durch die Maßnahme erfüllt werden:
- Durch die Maßnahme wird die häusliche Pflege ermöglicht.
- Durch die Maßnahme wird die häusliche Pflege erheblich erleichtert.
- Durch die Maßnahme wird eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt.
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse unterstützt den Umbau mit 4.000 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, so können die Zuschüsse addiert werden. Ein Ehepaar, bei dem beide Partner pflegebedürftig sind, bekommt so beispielsweise 8.000 Euro pro Maßnahme.
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Insgesamt ist der Zuschuss jedoch auf 16.000 Euro pro Maßnahme begrenzt. Leben also zum Beispiel fünf pflegebedürftige Menschen zusammen, so bekommen sie nicht 20.000 Euro, sondern nur 16.000 Euro pro Maßnahme von der Pflegekasse.1
Tipp: “Eine Maßnahme” bezeichnet alle Maßnahmen, die zum selben Zeitpunkt beantragt werden. Wenn also manche Maßnahmen noch warten können, kann es sinnvoll sein, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu beantragen, um erneut Zuschüsse von der Pflegekasse zu erhalten.2
Unterstützung vom Sozialamt
Die Kosten, die über die Unterstützung durch die Pflegekassen hinausgehen, muss der oder die Pflegebedürftige selbst tragen. Wenn er oder sie nicht in der Lage ist, diesen Eigenanteil selbst zu begleichen, kann er oder sie nach § 64e SGB XII Unterstützung vom Sozialamt beantragen. Dieses prüft die finanzielle Lage des Antragstellers und übernimmt – wenn erforderlich – dessen Eigenanteil.3
Welche Maßnahmen werden bezuschusst?
Umbau der eigenen Wohnung
Umbaumaßnahmen, die die Wohnung des Pflegebedürftigen barrierefreier machen, werden von der Pflegekasse unterstützt. Dazu gehören beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche. Aber auch die Vergrößerung einer Tür oder der Abbau von Türschwellen können von der Pflegekasse unterstützt werden.
Umbau einer gemieteten Wohnung
Auch wenn der oder die Pflegebedürftige in einer Mietwohnung lebt, wird ein Umbau von den Kassen unterstützt. Den Eigenanteil muss er oder sie selbst tragen. Der Vermieter ist nach §554 BGB grundsätzlich dazu verpflichtet, den Umbau zu gestatten, außer wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Vermieter kann zudem eine Sicherheit dafür fordern, dass der Umbau nach dem Auszug des Pflegebedürftigen rückgängig gemacht wird.4
Umzug in eine geeignetere Wohnung
Auch der Umzug in eine andere Wohnung kann von der Pflegekasse bezuschusst werden, wenn dadurch die häusliche Pflege erleichtert und auf Dauer sichergestellt wird.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn die neue Wohnung barrierefrei ist oder näher bei den pflegenden Angehörigen liegt. Auch ein Umzug in eine Senioren-WG oder an einen Ort mit besseren Versorgungsmöglichkeiten wird unterstützt.5
In jedem Fall ist aber vor Beginn der Umbaumaßnahmen die Kostenübernahme durch die Pflegekasse zu klären.
Zuschuss von der KfW-Bank (455-B)
Grundsätzlich ist es möglich, zusätzlich zur Unterstützung durch die Pflegekasse einen Zuschuss von der KfW-Bank zu erhalten. Es werden unter anderem Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung oder der Umbau zu einem “Standard Altengerechten Haus” unterstützt.6
Sie haben eine Frage zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen oder zu anderen Pflegeleistungen? Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen und Angehörigen in unserem Forum aus.
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Artikel erstmalig veröffentlicht am: - Nächste geplante Aktualisierung am:
Autor
unter Mitarbeit von stud. med. Katharina Püchner
Dr. med. Jürgen Kunz ist niedergelassener Facharzt für Neurologie am Neurozentrum Ravensburg. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Behandlung von Patienten nach einem Schlaganfall. Bei der Behandlung eines Schlaganfalls ist für ihn die sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und Therapeuten sehr wichtig. [mehr]
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Quellen
- § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Herausgeber: Bundesamt für Justiz – URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Das zahlt die Pflegeversicherung – Herausgeber: Pflege.de – URL: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/wohnraumanpassung/
- § 64e Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes – Herausgeber: Bundesamt für Justiz – URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__64e.html
- § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz – Herausgeber: Bundesamt für Justiz – URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- Umzugskostenzuschuss – Herausgeber: Familiara – URL: https://www.familiara.de/produkte/umzugskostenzuschuss/
- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss – Herausgeber: KfW Bank aus Verantwortung – URL: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/