Krankengeld für Begleitpersonen ▷ Ab November 2022
Alleine die Anwesenheit von Angehörigen kann beruhigen, Mut machen und für eine schnellere Genesung sorgen. Bisher mussten sich Angehörige allerdings Urlaub nehmen, um Betroffenen bei einer stationären Behandlung zur Seite zu stehen.
Ab November 2022 tritt jedoch eine Neuregelung in § 44b SGB V in Kraft, die es Angehörigen ermöglichen soll, den Aufenthalt im Krankenhaus zu erleichtern und den Genesungsprozess zu unterstützen. Damit können auch Begleitpersonen Krankengeld beziehen, wenn nahestehende Menschen mit einer schweren körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung im Krankenhaus liegen.
Als Begleitpersonen gelten nahe Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld. Das Krankengeld soll damit einen Ausgleich zum Verdienstausfall darstellen.
Voraussetzungen
Damit das Krankengeld für Begleitpersonen ausgezahlt wird, bestehen einige Voraussetzungen.
Eine Voraussetzung ist, dass die zu begleitende Person von einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung betroffen ist und sich dadurch nicht alleine in eine stationäre Behandlung begeben kann. Das bedeutet, dass medizinische Gründe vorliegen müssen, damit Angehörige als Begleitpersonen in die stationäre Krankenhausbehandlung mit aufgenommen werden.
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Ein medizinischer Grund ist gegeben, wenn die Begleitperson das Erreichen des Behandlungsziels positiv beeinflusst oder Unterstützungsbedarf bei der Kommunikation und Betreuung im Rahmen der Krankenhausbehandlung besteht. Es liegt auch dann ein medizinischer Grund vor, wenn Begleitpersonen in die Behandlung einbezogen werden sollen, wenn die therapeutischen Maßnahmen auch nach der stationären Behandlung fortgeführt werden sollen. Zum Beispiel physiotherapeutische Übungen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Betroffene sowie die Begleitperson gesetzlich krankenversichert sind.
Dauer und Höhe des Krankengeldes
Begleitpersonen können das Krankengeld während der gesamten Dauer der stationären Mitaufnahme oder solange eine ganztägige Begleitung gewährleistet wird, in Anspruch nehmen.
Von einer ganztägigen Begleitung wird gesprochen, wenn die notwendige Anwesenheit im Krankenhaus inklusive der An- und Abreisezeit mindestens 8 Stunden beträgt. Das bedeutet, dass Begleitpersonen nicht zwangsläufig im Krankenhaus übernachten müssen, um das Krankengeld zu beziehen.
Das Krankengeld für Begleitpersonen wird für ganze Kalendertage geleistet und ist genauso hoch wie das Krankengeld bei einer eigenen Arbeitsunfähigkeit.
Was muss ich tun, um Krankengeld zu beziehen?
Um Krankengeld zu beziehen, muss der einweisende Arzt die Notwendigkeit einer Begleitung auf dem Einweisungsschein vermerken. Mit diesem Dokument kann die Begleitperson vom Krankenhaus eine Bescheinigung über die Mitaufnahme erhalten. Diese kann dann beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse eingereicht werden.
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Autorin
Marieke Theil, M.Sc. hält einen Master of Science in Molecular Nutrition und hat sich in Gesundheitspsychologie weitergebildet. Im Rahmen ihrer Masterarbeit hat sie sich mit dem Einfluss verschiedener Ernährungsformen auf das kardiovaskuläre Risiko befasst. Damit verfügt sie über ein fundiertes Verständnis der Entstehung kardiovaskulärer Erkrankungen. [mehr]
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