Pflegegeld für häusliche Pflege (§ 37 SGB XI) ▷ Pflegeleistungen
In diesem Artikel:
- Was ist Pflegegeld?
- Pflegegeld beantragen
- Beratungen als Voraussetzung für Pflegegeld
- Ist Pflegegeld steuerpflichtig?
- Wann wird das Pflegegeld gekürzt?
- Pflegegeld im Ausland
- Landespflegegeld in Bayern
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird Menschen gezahlt, die mit einem Pflegegrad 2-5 eingestuft sind und zu Hause – also ambulant – von Verwandten oder Freiwilligen gepflegt werden.
Die Höhe des Pflegegeldes ist vom Pflegegrad abhängig:
Pflegegrad | 2023 | 2024 | 2025 |
---|---|---|---|
2 | 316 € | 332 € | 347 € |
3 | 545 € | 573 € | 599 € |
4 | 728 € | 765 € | 800 € |
5 | 901 € | 947 € | 990 € |
Das Pflegegeld wird dem Versicherten pauschal ausgezahlt, er kann also frei darüber verfügen. Der Sinn dieser Pauschale ist, dass der Versicherte die Möglichkeit hat, seiner Pflegeperson etwas für die erhaltene Unterstützung zurückzugeben.1
Pflegegeld beantragen
Die Beantragung des Pflegegeldes läuft ähnlich wie die Beantragung des Pflegegrads ab. Es reicht aus, wenn der/die Versicherte oder eine bevollmächtigte Person einen kurzen formlosen Brief an die Pflegekasse schreibt. Daraufhin sendet die Pflegekasse ein Formular zurück, welches ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss.
Beratungen als Voraussetzung für Pflegegeld
Voraussetzung für den Erhalt des Pflegegelds ist neben einem Pflegegrad 2-5 auch eine Inanspruchnahme regelmäßiger Beratungen:
- Pflegegrad 2-3: halbjährliche Beratungen
- Pflegegrad 4-5: vierteljährliche Beratungen
Auch Menschen mit einem Pflegegrad 1 können sich freiwillig zweimal im Jahr beraten lassen. Diese Beratungen sind für die Versicherten immer kostenlos.
Dieser Onlinekurs erklärt Ihnen in 12 kompakten Modulen alles, was Sie jetzt wissen müssen.
In den Beratungsgesprächen prüfen speziell geschulte Pflegekräfte die Situation des Pflegebedürftigen und geben der Pflegeperson nützliche Tipps.2
Ist Pflegegeld steuerpflichtig?
Grundsätzlich ist das Pflegegeld eine Sozialleistung und muss daher nicht versteuert werden. Das Pflegegeld ist als eine kleine Aufwandsentschädigung für freiwillige Pflegepersonen und nicht als Lohn zu verstehen.
Solche freiwilligen Pflegepersonen sind vor dem Gesetz (§ 3 Nr. 36 EStG):
- Angehörige
- Personen, die damit eine “sittliche Pflicht” erfüllen, also enge Freunde oder Bekannte
Würde das Geld jedoch verwendet werden, um beispielsweise eine professionelle Pflegekraft zu bezahlen, müsste diese das Geld als Einkommen versteuern.3
Tipp: Wenn Sie Zuhause von professionellen Pflegekräften gepflegt werden möchten, beantragen Sie statt des Pflegegelds lieber Pflegesachleistungen. Auch eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich.
Bei der Steuererklärung für das Jahr 2021 können pflegende Angehörige einen Pflegepauschbetrag geltend machen (§ 33b EStG). Die Steuervergünstigung kommt für die unentgeltliche Pflege von Personen ab einem Pflegegrad 2 in Betracht.
Der Pflegepauschbetrag ab 2021 beträgt::
Pflegegrad | Betrag |
---|---|
2 | 600 € |
3 | 1.100 € |
4 | 1.800 € |
5 | 1.800 € |
Der Pflegepauschbetrag ist in der Steuererklärung in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge“ in Zeile 11 und 16 einzutragen.
Dabei ist der Pflegepauschbetrag nicht mit dem Freibetrag zu verwechseln.
Wann wird das Pflegegeld gekürzt?
Eine Grundvoraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die pflegebedürftige Person ambulant versorgt wird. Wird das Pflegegeld in Ausnahmesituationen weiter gezahlt?
- Kurzzeitpflege: Muss der/die Pflegebedürftige vorübergehend stationär gepflegt werden, werden 50 Prozent des Pflegegeldes bis zu acht Wochen lang pro Kalenderjahr weiter gezahlt.4
- Krankenhausaufenthalt: Während eines Krankenhausaufenthaltes wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen lang weiter gezahlt.
- Vorsorge-/ Rehaaufenthalt: Auch während eines Aufenthalts in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen lang weiter gezahlt.5
- Verhinderungspflege: Wenn eine Ersatzpflegekraft die Aufgaben der sonstigen Pflegeperson übernimmt, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für die Verhinderungspflege. Zusätzlich werden 50 Prozent des Pflegegeldes bis zu sechs Wochen lang weiter gezahlt.6 Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise, also weniger als 8 Stunden pro Tag ausgeführt, wird das gesamte Pflegegeld weitergezahlt.7
Pflegegeld im Ausland
Unter den richtigen Umständen können auch Versicherte, die sich im Ausland befinden, Pflegegeld beziehen.
Der Anspruch auf Pflegegeld besteht weiterhin, wenn sich der/die Versicherte in einem Land der Europäischen Union (EU), Lichtenstein, Norwegen, Island8 oder der Schweiz aufhält.
Hält sich der/die Versicherte in einem anderen Land auf, wird das Pflegegeld bis zu sechs Wochen pro Jahr weiter gezahlt.9
Landespflegegeld in Bayern
Auch wenn sich Landespflegegeld und Pflegegeld dem Namen nach ähneln, gibt es wichtige Unterschiede:
Das Landespflegegeld ist ein staatlicher Zuschuss, der also im Gegensatz zum Pflegegeld nicht von der Pflegekasse gezahlt wird. Wie der Name bereits verrät, werden die Bedingungen für das Landespflegegeld auf Länderebene festgelegt. Die Bedingungen, aber auch die Höhe des Landespflegegeldes variieren also zwischen den Bundesländern.
In den meisten Bundesländern richtet sich das Landespflegegeld nur an Menschen mit (schweren) Behinderungen oder an Blinde.10
Bayern bildet dabei eine Ausnahme: In Bayern hat jede Person, die mindestens mit einem Pflegegrad 2 eingestuft ist und ihren Hauptwohnsitz in Bayern hat, einen Anspruch auf Landespflegegeld in einer Höhe von 1.000 € pro Monat.11
Tipp: Die Unterlagen zur Antragstellung für das bayerische Landespflegegeld finden Sie auf der Website des Bayerischen Landesamts für Pflege.
Sie haben eine Frage zum Pflegegeld? Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen und Angehörigen in unserem Forum aus.
- Das Pflegen von Angehörigen in der Pandemie (Tipps)
- Wie kann ich einem Schlaganfall vorbeugen?
- Vom Antrag zum Pflegegrad
Dieser Onlinekurs erklärt Ihnen in 12 kompakten Modulen alles, was Sie jetzt wissen müssen.
Artikel erstmalig veröffentlicht am: - Nächste geplante Aktualisierung am:
Autor
unter Mitarbeit von stud. med. Katharina Püchner
Dr. med. Jürgen Kunz ist niedergelassener Facharzt für Neurologie am Neurozentrum Ravensburg. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Behandlung von Patienten nach einem Schlaganfall. Bei der Behandlung eines Schlaganfalls ist für ihn die sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und Therapeuten sehr wichtig. [mehr]
Sie erhalten von uns regelmäßig und kostenlos aktuelle Informationen rund um den Schlaganfall.
Quellen
- § 37 SGB XI Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen – URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/37.html
- § 37 SGB XI Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen – URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/37.html
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 – Herausgeber: Bundesamt für Justiz – URL: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
- Kurzzeitpflege – Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit – URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/kurzzeitpflege.html
- § 34 SGB XI Ruhen der Leistungsansprüche – URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/34.html
- § 37 SGB XI Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen – URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/37.html
- Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung) – Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit – URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html
- Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR), die Schweiz und der Norden – URL:
https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/169/der-europaische-wirtschaftsraum-ewr-die-schweiz-und-der-norden - § 34 SGB XI Ruhen der Leistungsansprüche – URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/34.html
- Das Landespflegegeld – Antragstellung & Leistungen – Herausgeber: Pflegeberatung für Deutschland – Dr. Weigel und Partner – URL:
https://drweiglundpartner.de/de/Magazin/Pflegefinanzierung/Das-Landespflegegeld - Landespflegegeld – Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Pflege – URL:
https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/