Tagespflege und Nachtpflege ▷ § 41 SGB XI
In diesem Artikel:
- Was bedeutet Tages- bzw. Nachtpflege?
- Wie viel Geld bekommen Versicherte von der Pflegekasse?
- Beantragung
Was bedeutet Tages- bzw. Nachtpflege?
Versicherte, die mit einem Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft sind, haben einen Anspruch auf Tages- beziehungsweise Nachtpflege. Diese Form der Pflege wird auch als “teilstationär” bezeichnet, da der oder die Versicherte zum Teil stationär, also in einer Einrichtung, und zum Teil ambulant, also zu Hause betreut wird.
Tagespflege – Ein Beispiel
Frau Müller lebt schon lange bei ihrem Sohn und dessen Frau. Tagsüber ist niemand zu Hause, da beide berufstätig sind. Das hat Frau Müller nie gestört, sie ist spazieren gegangen oder hat sich anderweitig beschäftigt.
Mit zunehmendem Alter wurde Frau Müller immer unsicherer auf den Beinen. Nach einem Sturz traute sie sich nicht mehr, alleine aufzustehen. Deshalb hat sie nun gemeinsam mit ihrer Familie entschieden, eine Tagespflege in Anspruch zu nehmen.
Montags bis Freitags wird sie morgens vom Transport der Tagespflegeeinrichtung abgeholt. Den Tag über verbringt sie in der Einrichtung. Am Abend, wenn ihre Familie von der Arbeit zurückkehrt, wird auch sie wieder nach Hause gebracht. Die Abende und Wochenenden kann sie so weiterhin mit ihrer Familie verbringen.
Nachtpflege – Ein Beispiel
Herr Bauer leidet unter Demenz. Tagsüber kommt seine Frau mit der Betreuung gut zurecht. Sie wird auch von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt.
Nachts ist Herr Bauer jedoch sehr unruhig. Da Frau Bauer befürchtet, er könne in der Nacht aufstehen und stürzen, entscheidet sie sich, eine Nachtpflege in Anspruch zu nehmen.
Herr Bauer wird abends abgeholt und während der Nacht betreut. Am Morgen wird er wieder nach Hause gebracht.
Wie viel Geld bekommen Versicherte von der Pflegekasse?
Die teilstationäre Pflege wird von der Pflegekasse in Form einer Sachleistung unterstützt. Das bedeutet, dass die Pflegekasse direkt mit der Pflegeeinrichtung abrechnet und nicht dem Versicherten das Geld ausbezahlt.
Der Geldbetrag, mit dem die Pflegekasse die teilstationäre Pflege unterstützt, steigt mit dem Pflegegrad. Insgesamt steht monatlich für die Tages- und Nachtpflege so viel Geld wie für die ambulante Pflege zur Verfügung (siehe Pflegesachleistungen).
Pflegegrad | 2023/2024 | 2025 |
---|---|---|
PG 2 | 689 Euro | 720 Euro |
PG 3 | 1.298 Euro | 1.357 Euro |
PG 4 | 1.612 Euro | 1.685 Euro |
PG 5 | 1.995 Euro | 2.085 Euro |
Die teilstationäre Pflege kann zusätzlich zu dem Pflegegeld beziehungsweise den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
Auch die Transportkosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Die Hotel- und Investitionskosten müssen allerdings wie bei anderen stationären Angeboten privat übernommen werden. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat kann zur Begleichung dieser Kosten verwendet werden.1
Beantragung
Viele Pflegekassen stellen online Formulare bereit, welche ausgefüllt und an die Pflegekasse geschickt werden können. Sollte die oder der Versicherte nicht in der Lage sein, dies zu tun, kann auch eine bevollmächtigte Person den Antrag für sie stellen. In der Regel sind es die Angehörigen.
Sie haben eine Frage zur Tages- oder Nachtpflege? Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen und Angehörigen in unserem Forum aus.
- Überblick über die Pflegeleistungen
- Vom Antrag zum Pflegegrad
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Artikel erstmalig veröffentlicht am: - Nächste geplante Aktualisierung am:
Autor
unter Mitarbeit von stud. med. Katharina Püchner
Dr. med. Jürgen Kunz ist niedergelassener Facharzt für Neurologie am Neurozentrum Ravensburg. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Behandlung von Patienten nach einem Schlaganfall. Bei der Behandlung eines Schlaganfalls ist für ihn die sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und Therapeuten sehr wichtig. [mehr]
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Quellen
- § 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege – URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/41.html