Pflegesachleistungen für häusliche Pflege (§ 36 SGB XI) ▷ Pflegeleistungen
In diesem Artikel:
- Was sind Pflegesachleistungen?
- Pflegesachleistungen beantragen
- Was ist beim Antrag zu beachten?
- Leistungskomplexe
- Wenn kein Pflegedienst benötigt wird
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2-5, die ambulant, also zu Hause, von einem professionellen Pflegedienst betreut werden, haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen.
Was sind Pflegesachleistungen?
Durch die Pflegesachleistungen beteiligt sich die Pflegekasse an Kosten, die durch die professionelle Unterstützung in folgenden Bereichen entstehen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Der Begriff “Sachleistung” bedeutet, dass die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Der oder die Versicherte muss also nicht in Vorkasse gehen.
Übersteigen die monatlichen Kosten für den Pflegedienst den Maximalbetrag, muss der oder die Versicherte den Rest selbst bezahlen.
Tipp: Kosten, die nicht im Bereich der Selbstversorgung anfallen, können mithilfe des Entlastungsbetrags beglichen werden. Dieser beträgt für alle Pflegegrade 125 € im Monat.
Die Höhe der Pflegesachleistungen ist vom Pflegegrad abhängig:
Pflegegrad | 2023 | 2024 | 2025 |
---|---|---|---|
2 | 724 € | 761 € | 796 € |
3 | 1.363 € | 1.432 € | 1.497 € |
4 | 1.693 € | 1.778 € | 1.859 € |
5 | 2.095 € | 2.200 € | 2.299 € |
Tipp: Wenn Sie die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, können Sie Kombinationsleistungen beantragen. So erhalten Sie zusätzlich einen Teil des Pflegegeldes.
Pflegesachleistungen beantragen
Die Beantragung von Pflegesachleistungen läuft ähnlich wie die Beantragung des Pflegegrads ab. Es reicht aus, wenn der oder die Versicherte oder eine bevollmächtigte Person einen kurzen formlosen Brief an die Pflegekasse schreibt. Daraufhin sendet die Pflegekasse ein Formular zurück, welches ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss.
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Was ist beim Antrag zu beachten?
Pflegesachleistungen sollen Menschen unterstützen, die ambulant gepflegt werden. Dabei muss die Person aber nicht zwingend zu Hause sein. Wenn beispielsweise Herr Meier für einige Wochen bei seinem Sohn ist, kann er auch dort einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Eine weiterer wichtiger Punkt bei der Wahl des Pflegedienstes ist, dass dieser einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben muss. Welche Pflegedienste das sind, kann bei den jeweiligen Pflegekassen erfragt werden.1
Tipp: Einige Versicherungen haben auch Online-Portale, über die Sie sich unkompliziert über Angebote in Ihrer Umgebung informieren können.
Leistungskomplexe
Die pflegerischen Maßnahmen, wie zum Beispiel waschen oder rasieren, werden nicht einzeln angeboten, sondern in sogenannte Leistungskomplexe / Module zusammengefasst.
Diese Leistungskomplexe sind festgelegt und können leider nicht individuell angepasst werden. Es ist also nicht möglich, einzelne Maßnahmen auszugliedern und durch andere zu ersetzen.2
Wenn kein Pflegedienst benötigt wird
Wenn der oder die Versicherte trotz seines Pflegegrads keine Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, gibt es dennoch zwei Möglichkeiten, Leistungen zu beziehen:
- Pflegegeld statt Pflegesachleistungen: Am einfachsten ist es, statt der Pflegesachleistungen Pflegegeld zu beantragen. Versicherte mit einem Pflegegrad 2 hätte dann 316 € zur freien Verfügung.
- Umwandlung der Pflegesachleistungen: Möchte der oder die Versicherte jedoch Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen, kann es sich lohnen, die Pflegesachleistungen umzuwandeln.
Das bedeutet, dass 40 Prozent der Pflegesachleistungen zu einem “zweiten Entlastungsbetrag” werden. Bei einem Pflegegrad 2 entspräche das 275,60 €.
Dieser “zweite Entlastungsbetrag” kann ausschließlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind, verwendet werden.3Ab 2022 ist kein Antrag mehr nötig, um die Pflegesachleistungen in einen Entlastungsbetrag umzuwandeln. Das heißt, es besteht ein Umwandlungsanspruch, ohne einen Antrag bei der Pflegekasse stellen zu müssen.
Zusätzlich würde der/die Versicherte im Sinne der Kombinationsleistung 60 Prozent des ihm/ihr zustehenden Pflegegeldes erhalten. In diesem Fall 189,60 €. Über dieses Geld könnte er/sie, wie im ersten Fall, frei verfügen.
Insgesamt hätte er/sie also durch die Umwandlung knapp 50 € im Monat mehr zur Verfügung, als wenn er/sie nur das Pflegegeld beziehen würde.
Sie haben eine Frage zu den Pflegesachleistungen? Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen und Angehörigen in unserem Forum aus.
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Artikel erstmalig veröffentlicht am: - Nächste geplante Aktualisierung am:
Autor
unter Mitarbeit von stud. med. Katharina Püchner
Dr. med. Jürgen Kunz ist niedergelassener Facharzt für Neurologie am Neurozentrum Ravensburg. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Behandlung von Patienten nach einem Schlaganfall. Bei der Behandlung eines Schlaganfalls ist für ihn die sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und Therapeuten sehr wichtig. [mehr]
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Quellen
- § 36 SGB XI Pflegesachleistung – URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/36.html
- Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) – Herausgeber: Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
- Umwandlungsanspruch – Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit – URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/u/umwidmungsmoeglichkeiten.html