Kurzzeitpflege ▷ § 42 SGB XI - Dauer, Anspruch, Kosten, Antrag
In diesem Artikel:
- Was ist die Kurzzeitpflege?
- Dauer und Anspruch
- Kurzzeitpflege beantragen
- Kosten und Eigenanteil
- Wer bietet eine Kurzzeitpflege an?
Was ist die Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt oder die häusliche Pflegeperson verhindert ist. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt wird Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, um in der Zwischenzeit die häusliche Pflege zu organisieren.
Dauer und Anspruch
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können acht Wochen im Jahr Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Insgesamt werden bis zu 1.774 Euro von der Pflegekasse übernommen. Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden, um längere Aufenthalte zu finanzieren. Dadurch kann sich der Anspruch auf bis zu 3.386 Euro pro Kalenderjahr erhöhen, sofern die Ansprüche aus der Verhinderungspflege noch nicht ausgeschöpft sind.
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Kurzzeitpflege beantragen
Die Kurzzeitpflege muss vor Beginn bei der Pflegekasse beantragt werden. Viele Pflegekassen haben dafür ein Formular, das direkt auf der Webseite heruntergeladen werden kann. Dieses muss vom Versicherten oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt und an die Pflegekasse geschickt werden.
Kosten und Eigenanteil
Die Kosten, die für eine Kurzzeitpflege entstehen, können stark variieren. Sie hängen unter anderem von der Dauer des Aufenthalts, der geografischen Lage und der Ausstattung des Pflegeheims ab.
Zu den Pflegeheim-Kosten zählen
- Unterkunft und Verpflegung
- anteilige Investitionskosten
- Pflegekosten1
Tipp: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag, um einen Teil der Unterbringungs- und Investitionskosten zu decken. Er steht jeder pflegebedürftigen Person unabhängig vom Pflegegrad zu.
Wenn der Pflegebedürftige nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um die entstehenden Kosten selbst zu tragen, kann unter Umständen das Sozialamt einspringen.
Wer bietet eine Kurzzeitpflege an?
Grundsätzlich wird Kurzzeitpflege von Pflegeeinrichtungen angeboten. Manche Einrichtungen haben sich auf die Kurzzeitpflege spezialisiert, andere bieten auch langfristige Betreuung an. Wichtig bei der Wahl der Einrichtung ist, dass sie von der Pflegekasse des Versicherten anerkannt ist.
Tipp: Welche Pflegeeinrichtungen von Ihrer Pflegekasse anerkannt werden, können Sie bei Ihrer Kasse erfragen. Dabei kann Ihnen die Kasse auch gleich Auskunft über die Kosten der jeweiligen Einrichtung geben.
Ausnahmen:
1. Kurzzeitpflege für Menschen mit Behinderungen
Erscheint die Unterbringung in einem Pflegeheim für die pflegebedürftige Person nicht zumutbar, so kann sie auch in einer anderen Einrichtung die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dies ist insbesondere der Fall für Menschen, die an einer Behinderung leiden und deshalb besondere Pflege benötigen. Sie können in einer speziellen Einrichtung Kurzzeitpflege beanspruchen, auch wenn diese keinen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat. In diesem Fall sollte zunächst Kontakt zur Pflegeversicherung aufgenommen werden.
2. Kurzzeitpflege in der Reha
In begründeten Einzelfällen können auch Rehabilitationseinrichtungen (Reha) die Kurzzeitpflege übernehmen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Pflegeperson in einer Reha behandelt wird und es erforderlich ist, dass die pflegebedürftige Person mitkommt. Auch in diesem Fall sollte zunächst Kontakt mit der Pflegekasse aufgenommen werden.2
Kombination mit den Mitteln der Verhinderungspflege
Die 1.612 Euro für die Verhinderungspflege können stattdessen auch für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 3.386 Euro pro Jahr, der auf 8 Wochen verteilt beansprucht werden kann.
Weiterzahlung des Pflegegeldes
Während der Pflegebedürftige die Leistungen der Kurzzeitpflege beansprucht, werden 50 Prozent des bisher ausgezahlten Pflegegeldes weitergezahlt.3
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit (§ 39c SGB V)
Auch Menschen ohne Pflegegrad können vorübergehend pflegebedürftig werden. Dies kann beispielsweise nach Unfällen oder Operationen der Fall sein.
Hat der Patient in diesem Fall niemanden, der ihn zuhause versorgen kann, wird er von der Krankenkasse unterstützt. Wenn möglich soll der Patient weiter zuhause leben und dort von einer ambulanten Pflegekraft unterstützt werden. Wenn dies aufgrund seines gesundheitlichen Zustands nicht möglich ist, hat auch er einen Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Die Konditionen sind dabei dieselben wie für Menschen mit einem Pflegegrad 2-5. Um eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad beantragen zu können, wird eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigt, die vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin ausgefüllt werden muss.4,5
Sie haben eine Frage zur Kurzzeitpflege? Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen und Angehörigen in unserem Forum aus.
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Artikel erstmalig veröffentlicht am: - Nächste geplante Aktualisierung am:
Autor
unter Mitarbeit von stud. med. Katharina Püchner
Dr. med. Jürgen Kunz ist niedergelassener Facharzt für Neurologie am Neurozentrum Ravensburg. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Behandlung von Patienten nach einem Schlaganfall. Bei der Behandlung eines Schlaganfalls ist für ihn die sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und Therapeuten sehr wichtig. [mehr]
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Quellen
- Kurzzeitpflege – Wenn die Pflege zuhause vorübergehend nicht möglich ist – Herausgeber: Verbraucherzentrale – URL:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/kurzzeitpflege-wenn-die-pflege-zuhause-voruebergehend-nicht-moeglich-ist-13923 - §42 Kurzzeitpflege – Herausgeber: Bundesamt für Justiz – URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42.html
- Kurzzeitpflege – Herausgeber: Budesministerium für Gesundheit – URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/kurzzeitpflege.html
- § 39c SGB V Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit – URL:
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/39c.html - Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad: Voraussetzung, Ansprüche und Kosten – Herausgeber: ProVita Alltagsassistenz Deutschland GmbH – URL:
https://www.provita-deutschland.de/kurzzeitpflege-ohne-pflegegrad-voraussetzung-ansprueche-kosten/#Wie_lange_kann_Kurzzeitpflege_auch_ohne_Pflegegrad_beansprucht_werden