Kombination von Sach- und Geldleistungen ▷ Pflegeleistungen
In diesem Artikel:
- Was ist die Kombinationsleistung?
- Kombinationsleistungen beantragen
- Kürzung des Anteiligen Pflegegelds
Was ist die Kombinationsleistung?
Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Wenn zwar eine Pflegesachleistung in Anspruch genommen wird, der Betrag aber nicht ganz ausgeschöpft wird, kann zusätzlich ein Teil des Pflegegeldes ausgezahlt werden.
Dabei wird das Pflegegeld um den Prozentsatz vermindert, um den die Sachleistung in Anspruch genommen wurde.
Um Kombinationsleistungen zu beantragen, muss ein Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen bestehen. Dies ist bei einer Einstufung in Pflegegrad 2-5 der Fall.1
Beispiel
Frau Müller hat einen Pflegegrad 3 und damit einen Anspruch auf 1.432 € Sachleistungen/Monat. Sie entscheidet sich dafür, nur 400 € in Anspruch zu nehmen.
Berechnung anteiliges Pflegegeld:
- 400 € / 1.432 € = 0,279
- Verminderung Pflegegeld: 100 % – 27,93 % = 72,07 %
- Anteiliges Pflegegeld: 573 € * 72,07 % = 412,96 €
Folglich: Frau Maier erhält jeden Monat 412,96 € Pflegegeld und 400 € Sachleistungen.
Kombinationsleistungen beantragen
Zur Beantragung der Kombinationsleistung schreibt der oder die Versicherte oder eine bevollmächtigte Person einen formlosen Brief an die Pflegekasse. Darin beantragt er/sie, die Pflegesachleistungen um die Kombinationsleistung zu ergänzen.
Dieser Onlinekurs erklärt Ihnen in 12 kompakten Modulen alles, was Sie jetzt wissen müssen.
Bei der Antragstellung kann der/die Versicherte ein festes Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistungen festlegen (z.B. 30 % Pflegesachleistungen und 70 % Pflegegeld).
Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld dann in der Regel bereits am Ende des Monats für den Folgemonat.2
Ab Bewilligung des Antrags ist der/die Versicherte für 6 Monate an das Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistungen gebunden. Erst nach dieser Zeit kann er oder sie eine Änderung beantragen.
Wenn sich die Pflegesituation des Versicherten stark ändert, kann die Pflegekasse auch eine Ausnahme machen.
Tipp: Wenn Sie den Pflegeaufwand bei Beantragung der Kombinationsleistung nicht genau bestimmen können, können Sie das Verhältnis auch offen lassen. In diesem Fall überprüft die Pflegekasse jeden Monat, wie viel Geld sie für die Sachleistungen ausgegeben hat und berechnet daraus das Pflegegeld. Dieses wird dann nachträglich ausgezahlt.
In diesem Fall haben Sie den Vorteil, dass Sie bei einer vorübergehenden vollstationären Behandlung mehr Pflegegeld bekommen – da die Sachleistungen entsprechend geringer ausfallen.
Beispiel
Frau Müller aus dem obigen Beispiel muss im April 15 Tage lang ins Krankenhaus. In dieser Zeit kommt natürlich kein Pflegedienst zu ihr nach Hause. Die Kosten für die ambulante Pflege halbieren sich.
Statt 429,60 € zahlt die Pflegekasse im April nur 214,80 € an den Pflegedienst.
Frau Müller hat in diesem Monat also nur 15 Prozent der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen. Da das Verhältnis jeden Monat neu berechnet wird, bekommt Frau Müller nun für den April 85 Prozent des Pflegegeldes. Das wären 573 € x 85 % = 487,05 €.
Hätte sie das Verhältnis von 30 Prozent Sachleistungen und 70 Prozent Geldleistungen festgelegt, hätte sie auch in diesem Fall nur die 70 Prozent Pflegegeld, also 401,10€ bekommen.3
Kürzung des Anteiligen Pflegegelds
Das Anteilige Pflegegeld wird unter denselben Umständen wie das volle Pflegegeld gekürzt:
- Kurzzeitpflege: Muss der Pflegebedürftige vorübergehend stationär gepflegt werden, werden 50 Prozent des Pflegegelds bis zu acht Wochen lang pro Kalenderjahr weiter gezahlt.
- Verhinderungspflege: Wenn eine Ersatzpflegekraft die Aufgaben der sonstigen Pflegeperson übernimmt, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für die Verhinderungspflege. Zusätzlich werden 50 Prozent des Pflegegelds bis zu sechs Wochen lang weiter gezahlt.4 Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise, also weniger als 8 Stunden pro Tag, ausgeführt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.5
Während eines Krankenhaus- oder Rehaaufenthalts wird das anteilige Pflegegeld bis zu vier Wochen lang vollständig weiter gezahlt.6
Sie haben eine Frage zur Kombination von Sach- und Geldleistungen oder zu den anderen Pflegeleistungen? Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen und Angehörigen in unserem Forum aus.
- Vom Antrag zum Pflegegrad
- Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
- Pflegegeld für häusliche Pflege
- Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel
Dieser Onlinekurs erklärt Ihnen in 12 kompakten Modulen alles, was Sie jetzt wissen müssen.
Artikel erstmalig veröffentlicht am: - Nächste geplante Aktualisierung am:
Autor
unter Mitarbeit von stud. med. Katharina Püchner
Dr. med. Jürgen Kunz ist niedergelassener Facharzt für Neurologie am Neurozentrum Ravensburg. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Behandlung von Patienten nach einem Schlaganfall. Bei der Behandlung eines Schlaganfalls ist für ihn die sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und Therapeuten sehr wichtig. [mehr]
Sie erhalten von uns regelmäßig und kostenlos aktuelle Informationen rund um den Schlaganfall.
Quellen
- § 38 SGB XI Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung) – URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/38.html
- Sozialversicherung Kompetent – Kombinationsleistung – URL: https://sozialversicherung-kompetent.de/pflegeversicherung/leistungsrecht-ab-2017/674-kombinationsleistung.html
- Kombinationsleistung (Pflegeversicherung) – Autorin: Yvonne Ehrmann – Herausgeber: Haufe – URL:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kombinationsleistung-pflegeversicherung_idesk_PI17574_HI2344658.html - § 38 SGB XI Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung) – URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/38.html
- Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung) – Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit – URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html
- Kombinationsleistung (Pflegeversicherung) – Autorin: Yvonne Ehrmann – Herausgeber: Haufe – URL: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kombinationsleistung-pflegeversicherung_idesk_PI17574_HI2344658.html