Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) ▷ Pflegeleistungen
In diesem Artikel:
Was sind Pflegehilfsmittel?
Die Pflege eines Angehörigen ist meist nur mithilfe unterschiedlicher Geräte und Sachmittel möglich. Diese können von Einmal-Handschuhen und Desinfektionsmitteln bis zu Rollatoren oder Krankenbetten reichen. Die Anschaffung solcher Hilfsmittel, die die Pflege des Versicherten erleichtern oder seine Situation verbessern, wird von der Pflegekasse unterstützt.
Die Pflegehilfsmittel werden dabei in zwei Klassen unterteilt:
Verbrauchsprodukte
Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe oder Betteinlagen, die zum Verbrauch gedacht sind und nicht wieder verwendet werden. Die Kosten dieser Produkte werden nach vorheriger Antragstellung bei der Pflegekasse mit maximal 40 Euro pro Monat bezuschusst bzw. erstattet.
Weitere Verbrauchsprodukte sind beispielsweise:
- Saugfähige Bettschutzeinlagen
- Fingerlinge für private Pflegeperson
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
Möchte der Versicherte diese Produkte selbst kaufen, werden die Kosten erstattet. Das bedeutet, dass die Produkte zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden und die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht werden muss.
Dieser Onlinekurs erklärt Ihnen in 12 kompakten Modulen alles, was Sie jetzt wissen müssen.
Alternativ kann er die Pflegehilfsmittel auch bei der Apotheke oder dem Sanitätshaus seines Vertrauens bestellen. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass der Verkäufer direkt mit der Kasse abrechnet. Der Versicherte muss also nicht in Vorkasse gehen.
Technische Pflegehilfsmittel
Unter die technischen Pflegehilfsmittel fallen beispielsweise Rollatoren, Krankenbetten oder Notrufsysteme. Diese Geräte werden im Normalfall von der Pflegekasse verliehen. Entstehen dabei Kosten, muss der Versicherte, sofern er volljährig ist, 10 Prozent der Kosten übernehmen, höchstens aber 25 € pro Gerät.
Sollte der Versicherte es ohne triftigen Grund ablehnen, sich ein Pflegehilfsmittel von der Kasse auszuleihen, muss er die Kosten komplett selbst übernehmen.1
Pflegehilfsmittel beantragen
Um Pflegehilfsmittel zu beantragen, reicht es, wenn der oder die Versicherte oder eine bevollmächtigte Person einen formlosen Brief an die Pflegekasse schreibt. Dieser muss Namen, Geburtsdatum und Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie die Art der benötigten Pflegehilfsmittel beinhalten.
Tipp: Nutzen Sie unseren Musterbrief, um Pflegehilfsmittel schnell und unkompliziert zu beantragen.
Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln
Pflegehilfsmittel | Hilfsmittel | |
---|---|---|
Kostenträger | Pflegekasse | Krankenkasse |
Voraussetzung | Pflegegrad und häusliche Pflege | Behinderung oder Erkrankung |
Zweck | Erleichterung der häuslichen Pflege und Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen | Ausgleich einer Behinderung oder Erkrankung |
Pflegehilfsmittel sind nicht dasselbe wie Hilfsmittel. Während Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse bereitgestellt werden, kümmert sich die Krankenkasse um die Hilfsmittel.
Für Pflegehilfsmittel reicht es, einen Antrag an die Pflegekasse zu schreiben. Diese prüft den Bedarf und bewilligt gegebenenfalls den Antrag.
Um hingegen Hilfsmittel beantragen zu können, muss der Arzt diese zunächst verordnen.
Welche Geräte nun Hilfsmittel und welche Pflegehilfsmittel sind, hat der GKV-Spitzenverband im Hilfsmittelverzeichnis festgehalten:3
Alle Geräte unter den Positionen 1 bis 38 und 99 sind Hilfsmittel.
Pflegehilfsmittel verbergen sich hingegen unter den Positionen 50 bis 54 und 98.
Dabei sind unter Punkt 54 die Pflegeverbrauchsmittel aufgelistet, für die die Pflegekasse mit 40 € im Monat aufkommt.
Sie haben eine Frage zu den Pflegehilfsmitteln? Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen und Angehörigen in unserem Forum aus.
- Vom Antrag zum Pflegegrad – Pflegebedürftigkeit nach dem Schlaganfall
- Pflegegeld für häusliche Pflege
- Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
Links zum Thema
Dieser Onlinekurs erklärt Ihnen in 12 kompakten Modulen alles, was Sie jetzt wissen müssen.
Artikel erstmalig veröffentlicht am: - Nächste geplante Aktualisierung am:
Autor
unter Mitarbeit von stud. med. Katharina Püchner
Dr. med. Jürgen Kunz ist niedergelassener Facharzt für Neurologie am Neurozentrum Ravensburg. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Behandlung von Patienten nach einem Schlaganfall. Bei der Behandlung eines Schlaganfalls ist für ihn die sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und Therapeuten sehr wichtig. [mehr]
Sie erhalten von uns regelmäßig und kostenlos aktuelle Informationen rund um den Schlaganfall.
Quellen
- § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/40.html
- Empfehlungen des GKV-Spitzzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes – URL: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home
- https://www.online-wohn-beratung.de/hilfsmittel-fuer-die-haeusliche-pflege/