Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ▷ Pflegeleistungen
In diesem Artikel:
- Was ist die Verhinderungspflege?
- Voraussetzungen
- Beantragung der Verhinderungspflege
- Kann die Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?
- Wird das Pflegegeld weiter gezahlt?
- Kombination mit den Mitteln für die Kurzzeitpflege
Was ist die Verhinderungspflege?
Viele Familien pflegen ihre Angehörigen – wenn möglich – am liebsten selbst. Für den Fall, dass die Person, die den Pflegebedürftigen ehrenamtlich pflegt, verhindert ist, kann Geld für eine Verhinderungspflege beantragt werden. Der Grund der Verhinderung ist dafür unbedeutend. Die Verhinderungspflege kann wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen beantragt werden.
Insgesamt zahlt die Pflegekasse bis zu 1.612 € pro Jahr. Die Verhinderungspflege darf dabei grundsätzlich nicht länger als für sechs Wochen oder 42 Tage im Jahr beantragt werden.
Erfolgt die Verhinderungspflege weniger als acht Stunden am Tag, werden diese Tage nicht vom “Tages-Kontingent”, sondern nur vom “Geld-Kontingent” abgezogen.
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Voraussetzungen
Um eine Verhinderungspflege beantragen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zum einen muss eine Pflegeperson vorhanden sein, die den Pflegebedürftigen seit mindestens sechs Monaten ehrenamtlich pflegt.
- Außerdem muss der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens mit einem Pflegegrad 2 eingestuft sein.1
Beispiel:
Bei Frau M. wurde vor 9 Monaten eine leichte Pflegebedürftigkeit festgestellt, weshalb sie mit einem Pflegegrad 1 eingestuft wurde. Seitdem wird sie regelmäßig von ihrem Sohn gepflegt.
Leider hat sich ihr Zustand in den letzten Wochen verschlechtert. Bei einer erneuten Begutachtung wurde sie hochgestuft und hat jetzt einen Pflegegrad 2. Nun kann ihr Sohn ab sofort Verhinderungspflege beantragen.
Beantragung der Verhinderungspflege
Der Antrag auf Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse des Versicherten gestellt. Diese ist bei seiner Krankenkasse ansässig.
Viele Krankenkassen stellen Online-Formulare zur Verfügung, welche nur noch ausgefüllt und abgeschickt werden müssen.
Formulare für die Verhinderungspflege:
Tipp: Sollte Ihre Krankenkasse nicht dabei sein, fragen sie am besten direkt nach, welches Formular Sie verwenden sollen, oder nutzen Sie unser Musterformular.
Kann die Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragt werden?
Ja, das ist kein Problem. Wichtig ist, dass alle Rechnungen aufbewahrt werden, denn es wird nur Geld zurückerstattet, wenn die Rechnungen eingereicht werden.
Tipp: Beantragen Sie die Verhinderungspflege – wenn möglich – trotzdem, bevor Sie sie in Anspruch nehmen. Denn ist der Antrag einmal bewilligt, können Sie sicher sein, dass die Pflegekasse die Kosten auch erstattet.
Wer übernimmt die Verhinderungspflege?
In dieser Frage unterscheidet der Gesetzgeber grundsätzlich zwei Fälle:
1. Die Pflege wird von jemandem übernommen, der mit dem Versicherten nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm zusammen lebt.
In diesem Fall übernimmt meist ein professioneller Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung die Vertretung. Wichtig ist, dass die Pflege erwerbsmäßig ausgeübt wird.
In diesem Fall werden die Leistungen zunächst von dem Pflegebedürftigen selber gezahlt. Um das Geld von der Pflegekasse zurückzubekommen, muss er die Quittungen dort einreichen. Es werden bis zu 1.612 € im Jahr erstattet.
Außerdem muss die erwerbsmäßig tätige Person ihre Arbeit regulär versteuern.
2. Die Pflege wird von einem Angehörigen übernommen, der mit dem Versicherten bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm zusammen lebt. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Pflege ehrenamtlich ausgeführt wird.
- Kinder, Enkelkinder
- Eltern, Großeltern
- Geschwister
- Schwiegereltern, Schwiegerkinder
- Schwager/ Schwägerin
- Stiefeltern, Stiefgroßeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder
Wird die Pflege von Angehörigen des Pflegebedürftigen übernommen, wird grundsätzlich nur Verhinderungspflegegeld in Höhe des Pflegegeldes gezahlt.2
Zusätzlich können notwendige Aufwendungen erstattet werden, die durch die Pflege für die Ersatzpflegeperson entstehen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall. Insgesamt können auch so bis zu 1.612 € im Jahr erstattet werden.
In diesem Fall sind die Einnahmen aus der Verhinderungspflege grundsätzlich steuerfrei. Auch hier müssen die Ausgaben beispielsweise durch Quittungen belegt werden.
Tipp: Stundenweise Verhinderungspflege
Oft wird die Verhinderungspflege nur stundenweise benötigt, beispielsweise während eines Theaterbesuches oder eines Friseurtermins.
Wenn Sie nicht länger als 8 Stunden am Tag abwesend sind, können Sie stundenweise Verhinderungspflege beantragen.
In diesem Fall wird das Pflegegeld nicht gekürzt und die Vertretung wird nicht auf das “Tages-Kontingent”, sondern nur auf das “Geld-Kontingent” angerechnet.
Wird das Pflegegeld weiter gezahlt?
Grundsätzlich werden während der Verhinderungspflege 50 Prozent des Pflegegeldes weiter gezahlt. Wird die Verhinderungspflege jedoch nur stundenweise, also weniger als 8 Stunden pro Tag ausgeführt, wird das gesamte Pflegegeld weitergezahlt.3
Kombination mit den Mitteln für die Kurzzeitpflege
Grundsätzlich stehen jedem Versicherten, der mit einem Pflegegrad 2-5 eingestuft ist, 1.612 € für die Kurzzeitpflege zu. Werden diese nicht vollständig aufgebraucht, können bis zu 50 Prozent von diesem Betrag, also 806 € zusätzlich für die Verhinderungspflege verwendet werden.4
Sie haben eine Frage zur Verhinderungspflege oder zu den anderen Pflegeleistungen? Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen und Angehörigen in unserem Forum aus.
- Vom Antrag zum Pflegegrad
- Pflegegeld für häusliche Pflege
- Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
- Pflegehilfsmittel
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Artikel erstmalig veröffentlicht am: - Nächste geplante Aktualisierung am:
Autor
unter Mitarbeit von stud. med. Katharina Püchner
Dr. med. Jürgen Kunz ist niedergelassener Facharzt für Neurologie am Neurozentrum Ravensburg. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Behandlung von Patienten nach einem Schlaganfall. Bei der Behandlung eines Schlaganfalls ist für ihn die sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und Therapeuten sehr wichtig. [mehr]
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Quellen
- § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson – URL: § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (sozialgesetzbuch-sgb.de)
- § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson – URL: § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (sozialgesetzbuch-sgb.de)
- Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung) – Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit – URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html
- § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson – URL: § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (sozialgesetzbuch-sgb.de)