Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ▷ Gesetzliche Regelungen und Absicherungen
In diesem Artikel:
- Für den akuten Fall (bis zu 10 Tage)
- Neu: Krankengeld für Angehörige
- Für den mittelfristigen Fall (bis zu 6 Monate)
- Für den langfristigen Fall (bis zu 24 Monate)
- Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung
Ein großer Teil der Pflegebedürftigen wird zu Hause gepflegt. Daraus ergibt sich für pflegende Angehörige häufig eine Doppelbelastung aus Pflege und Beruf. Über die Hälfte der Angehörigen schränkt ihren Beruf für die Pflege eines Betroffenen zumindest zeitweilig ein.1
Hierfür gibt es einige gesetzliche Regelungen und Absicherungen, die eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gewährleisten.6
Für den akuten Fall (bis zu 10 Tage)
Viele Arbeitgeber sind verständnisvoll und gewähren ihren Angestellten Zeit, damit diese ihr Leben nach einem Schlaganfall im familiären Umfeld neu einrichten und sich um die Betreuung eines Angehörigen kümmern können.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Angehörige haben im Sinne des § 7 Abs. 1 PflegeZG das Recht, im Akutfall bis zu 10 Tage der Arbeit fernzubleiben.2
Diese Zeit ist dazu gedacht, eine Betreuungssituation in einer akut auftretenden Pflegesituation zu organisieren.
Ein Antrag ist nicht erforderlich. Ein Pflegegrad muss noch nicht vorliegen. Arbeitnehmer können dazu einen Nachweis (z. B. ein ärztliches Attest oder Ergebnisse der Begutachtung) verlangen. Der Arbeitgeber muss außerdem unverzüglich über das Vorhaben der Inanspruchnahme benachrichtigt werden.
Pflegeunterstützungsgeld: Wird der Lohn während dieser Zeit nicht vom Arbeitgeber weitergezahlt, können Angehörige das Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegeversicherung beantragen. Die Pflegeversicherung zahlt dann eine Lohnersatzleistung (also Pflegeunterstützungsgeld) in Höhe von 90 Prozent, abzüglich der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch Minijobber, geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Rentner mit einer Beschäftigung haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.
Krankengeld für Angehörige
Ab November 2022 haben auch gesetzlich versicherte pflegende Angehörige Anspruch auf Krankengeld, wenn nahestehende Menschen mit einer schweren körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung im Krankenhaus liegen oder bei Therapien begleitet werden müssen.
Voraussetzungen sind unter anderem, dass der Betroffene von einer (sich anbahnenden) Behinderung betroffen ist und ein medizinischer Grund für die Begleitung des Angehörigen vorliegt. Ein medizinischer Grund liegt beispielsweise vor, wenn der oder die Angehörige das Erreichen des Behandlungsziels unterstützt.
Für den mittelfristigen Fall (bis zu 6 Monate)
Innerhalb eines halben Jahres können pflegende Angehörige in die Pflegezeit (auch bekannt als Pflegeurlaub) gehen.3 Dabei gibt es die Möglichkeit, weiter in Teilzeit zu arbeiten oder sich gänzlich von der Arbeit freistellen zu lassen. Während dieser Zeit können Angehörige einen Pflegedienst mit ins Boot holen.
Nach Ablauf der 6 Monate haben Angehörige das Anrecht darauf, wieder in Ihren Beruf zurückzukehren. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pflegezeit ist, dass mindestens 15 weitere Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind und dass die zu pflegende Person mindestens den Pflegegrad 1 aufweist.
Während der Pflegezeit erhalten die Angehörigen den Lohn für die geleistete Arbeitszeit. Wenn sich Arbeitnehmende komplett freistellen lassen, erhalten sie kein Geld von ihrem Arbeitgeber.
Als Ausgleich haben sie das Recht auf ein zinsloses Darlehen vom Staat, das bis zur Hälfte des monatlichen Nettoeinkommens abdeckt. Das Geld müssen Angehörige zurückzahlen, sobald sie wieder anfangen, voll zu arbeiten.
Das Darlehen ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu beantragen. In besonderen Härtefällen besteht die Möglichkeit eines teilweisen oder sogar vollständigen Darlehenserlasses.
Um abschätzen zu können, wie viel Geld monatlich durch das Darlehen zur Verfügung steht, gibt es folgenden Pflegezeitrechner.
Der Antrag auf das zinslose Darlehen ist im Internet herunterzuladen und direkt an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu senden.
zum Antrag
Für den langfristigen Fall (bis zu 24 Monate)
Überdauert die Pflegebedürftigkeit ein halbes Jahr, besteht die Möglichkeit, bis zu 24 Monate in Teilzeit im Rahmen der Familienpflegezeit zu arbeiten.4 Die Familienpflegezeit richtet sich an Arbeitnehmer, die in einem Betrieb arbeiten, der mindestens 26 weitere Personen beschäftigt und die einen Angehörigen mit einem Pflegegrad pflegen. Dabei müssen sie mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten.
Es besteht die Möglichkeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit miteinander zu kombinieren. Insgesamt darf die Dauer 24 Monate allerdings nicht überschreiten. Die Regelungen zur Finanzierung sind identisch mit der Pflegezeit.
Der Antrag auf das zinslose Darlehen ist im Internet herunterzuladen und direkt an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu senden.
zum Antrag
Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung
Pflegende Angehörige sind sozial durch die Pflegekasse abgesichert, die die Beiträge zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung bezahlt oder bezuschusst. Voraussetzung ist, dass sich Angehörige mindestens 10 Stunden pro Woche der Pflege widmen und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Außerdem muss die zu pflegende Person mindestens als Pflegegrad 2 eingestuft sein.5
Sie haben eine Frage zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf? Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen und Angehörigen in unserem Forum aus.
- Pflege und Schlaganfall
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Artikel erstmalig veröffentlicht am: - Nächste geplante Aktualisierung am:
Autorin
Marieke Theil, M.Sc. hält einen Master of Science in Molecular Nutrition und hat sich in Gesundheitspsychologie weitergebildet. Im Rahmen ihrer Masterarbeit hat sie sich mit dem Einfluss verschiedener Ernährungsformen auf das kardiovaskuläre Risiko befasst. Damit verfügt sie über ein fundiertes Verständnis der Entstehung kardiovaskulärer Erkrankungen. [mehr]
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Quellen
- Ipsen Pharma GmbH, IPSEN Report: Fokus-Thema 2020: Schlaganfall und Folgen Umfrage zeigt enorme Belastung für Angehörige, 2020
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/k/kurzzeitige-arbeitsverhinderung.html
- § 44a SGB XI Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung – URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/44a.html
- Familienpflegezeit – URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/f/familienpflegezeit.html
- § 44 SGB XI Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen – URL: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/44.html
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf.html#c15281